Geplante Corona-Regeln ab Oktober entbehren jeglicher sachlichen Grundlage

Der Vor­schlag der Bun­des­mi­nis­te­ri­en für Gesund­heit und Jus­tiz für eine Fort­ent­wick­lung des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes sieht vor, dass ab Okto­ber 2022 wei­ter in bestimm­ten Berei­chen eine Mas­ken- und Test­pflicht sowie Abstands­re­geln und Beschrän­kun­gen von Ver­an­stal­tun­gen gel­ten sol­len. „Frisch Geimpf­te“ und Gene­se­ne, deren Imp­fung bezie­hungs­wei­se deren Erkran­kung maxi­mal drei Mona­te zurück­lie­gen darf, sowie Getes­te­te sol­len teil­wei­se von der Mas­ken­pflicht befreit sein.

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