Der Vorschlag der Bundesministerien für Gesundheit und Justiz für eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes sieht vor, dass ab Oktober 2022 weiter in bestimmten Bereichen eine Masken- und Testpflicht sowie Abstandsregeln und Beschränkungen von Veranstaltungen gelten sollen. „Frisch Geimpfte“ und Genesene, deren Impfung beziehungsweise deren Erkrankung maximal drei Monate zurückliegen darf, sowie Getestete sollen teilweise von der Maskenpflicht befreit sein.
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